Der Verein hat sich, nach der negativen Entwicklung der letzten Jahre, dazu entschlossen, dass Trampoline mit einem Durchmesser größer als
2 Meter (Sportgerät) nicht mehr im Kleingarten erlaubt werden und somit umgehend zu entfernen sind.
Trampoline bis zu einem Durchmesser von 2 Metern, werden nur nach Freigebe durch den Vorstand zugelassen. Es ist notwendig, dass der Pächter eine Nutzungsvereinbarung für das Trampolin unterzeichnet. Darin wird festgelegt, wann (z.B. nicht an Sonn- und Feiertagen und nicht nach 20 Uhr) und wie das Trampolin zu benutzen ist.