Der Kleingarten dient den Pächtern zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung,
insbesondere zur Gewinnung von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf und der Erholung.
Eine gewerbliche Nutzung der Pachtfläche ist nicht gestattet.
Im Rahmen der Bewirtschaftung und Nutzung haben die Pächter aktuelle Erfordernisse des
Natur- und Umweltschutzes zu beachten.
Die kleingärtnerische Nutzung soll so naturnah wie möglich erfolgen und nicht gegen
ökologische Grundsätze verstoßen.
Dazu gehört:
- Möglichst keine pflanzlichen Exoten kultivieren, keine Koniferen verwenden,
- Erhaltung und Mehrung der Bodenfruchtbarkeit,
- Minimierung des Einsatzes von Düngemitteln,
- umweltgerechter Pflanzenschutz,
- Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel und Unkrautbekämpfung.
Dem Vereinsvorstand obliegt es, im Rahmen seiner Aufgabenstellung und unter Wahrung
gesetzlicher und satzungsrechtlicher Bestimmungen, dieser Vorgabe Rechnung zu tragen.
Das Gemeinschaftsinteresse erfordert, dass u.a. die in der Gartenordnung festgelegten
Regelungen zu beachten sind. Daher sollte für alle Beteiligten vertrauensvolle Zusammenarbeit,
gegenseitige Rücksichtnahme und ordnungsgemäßes Verhalten im Rahmen der übernommenen
bzw. eingegangenen Verpflichtungen selbstverständlich sein.
Der Vorstand
Link zum Bundeskleingartengesetz (BKleingG)